Evangelische Kirche Costa Blanca
Tourismuspfarramt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
für deutschsprachige Touristen und Residenten an der Costa Blanca

Beschränkungen in der Comunidad Valanciana ab dem 8. Juni 2021


Wir möchten alle Besucher·innen des EKD Tourismuspfarramtes auf die wichtigsten neuen, ab dem 8. Juni 2021 geltenden Covid-19-Bestimmungen aufmerksam machen:

 

  • Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Einreise nach Spanien, d.h. für die Eineise benötigen Sie einen negativen PCR-Test (max. 72 Stunden alt).

  • Es besteht keine Ausgangsbeschränkung mehr.

  • Es bestehen keine Beschränkungen mehr zur maximalen Personenzahl bei Treffen in der Öffentlichkeit oder im privaten Raum.

  • Restaurants und Bars dürfen bis 01.30 Uhr ihre Terrassen (100%) und Innenräume (50%) öffnen, mit max. 10 Personen pro Tisch.

  • Nachtclubs können bis 02.00 Uhr geöffnet haben, jedoch ist Tanzen noch nicht gestattet. In den Innenräumen sind max. 50%, auf den Terassen 100% der zugelassenen Personenzahl erlaubt.

  • Rauchen ist nur gestattet, wenn ein Mindestabstand von 1.5m gewahrt werden kann.

  • Im öffentlichen Raum, mit wenigen Ausnahmen, weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

Diese Bstimmungen sind vorraussichtlich bis Ende Juni in Kraft.

 

Liste der Beschränkungen für die Comunidad Valenciana - gültig ab dem 8.06.2021

 

Bitte beachten Sie ebenfalls die Hinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:
Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand: 23.05.2021)

 

Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.

Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.

Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen (bis 6.000€) geahndet werden.

Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.

Da sich die Bestimmungen jederzeit kurzfristig ändern können, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit.


Veröffentlicht am , in der Rubrik: AllgemeinAus dem Pfarramt (Stichworte: ) | 
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