Evangelische Kirche Costa Blanca
Tourismuspfarramt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
für deutschsprachige Touristen und Residenten an der Costa Blanca

Beschränkungen in der Comunidad Valanciana ab dem 26. April 2021


Wir möchten alle Besucher·innen des EKD Tourismuspfarramtes auf die neuen, ab dem 26. April 2021, bis voraussichtlich 9. Mai 2021, geltenden Covid-19-Bestimmungen aufmerksam machen:

 

  • Einreise in die bzw. Ausreise aus der Comunidad Valanciana ist weiterhin nur aus triftigen Gründen gestattet.

    • Es gibt keine Sonderregeln für Familienbesuche.

    • Bei der Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen.

    • Für die Eineise mit dem Flugzeug benötigen Sie einen negativen PCR-Test (max. 72 Stunden alt).

  • Ausgangsbeschränkung von 22.00 bis 06.00 Uhr.

  • Kinos, Theater, Museen und Konzertsäle dürfen mit 75% der zulässigen Besucher·innen-Zahl öffnen.

  • Restaurants und Bars dürfen bis 22 Uhr wieder ihre Terrassen (100%) und teilweise Innenräume (30%) öffnen (max. 6 Personen) pro Tisch. Rauchen ist verboten.

  • Geschäfte schließen um 22 Uhr!

  • Maximal 6 Personen bei Treffen in der Öffentlichkeit erlaubt. Im privaten Bereich bleiben die Kontakte auf 2 Kernfamilien beschränkt (Kernfamilien = in einem Haushalt zusammenlebende Personen).

  • Hochzeiten etc. sind mit einer Kapazität von 50% wieder gestattet.

 

Bitte beachten Sie ebenfalls die Hinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:
Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand: 24.04.2021)

Liste der Beschränkungen für die Comunidad Valenciana - gültig ab dem 26.04.2021

 

Generall gilt für Spanien für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland kommen, ein negatives PCR-Testergebnis mit sich zu führen.
Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.

Da sich die Bestimmungen jederzeit kurzfristig ändern können, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit.


Veröffentlicht am , in der Rubrik: AllgemeinAus dem Pfarramt (Stichworte: ) | 
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