Das Tourismuspfarramt lädt ein zu einem neuen Frühstückstreff mit Pfarrer in die Universal Lounge Bar in Albir.
Frühstückstreff in Albir: Immer am 3. Mittwoch im Monat!
Wir freuen uns auf ihr Kommen!
Veranstaltungsort: Universal Lounge Bar, Albir
Das Tourismuspfarramt lädt ein zu einem neuen Frühstückstreff mit Pfarrer in die Universal Lounge Bar in Albir.
Frühstückstreff in Albir: Immer am 3. Mittwoch im Monat!
Wir freuen uns auf ihr Kommen!
Veranstaltungsort: EKD Tourismuspfarramt, Dénia

Tapas-Tour: Entdecken Sie mit uns die Welt der Tapas in Dénia
Erhalten Sie Tipps und Ideen für ihre nächsten Restaurantbesuche und Abendunterhaltung.
Ausgangspunkt für unsere Tapas-Tour ist an der alten Lonja am Hafen (Museu de la Mar). Von dort aus geht es in das Fischer-Viertel von Dénia.
Treffpunkt:
Explanada Cervantes, 2 · 03700 Dénia
jeweils dienstags ab 19.00 Uhr
Parkplätze in der näheren Umgebung sind vorhanden.
(Unkostenbeitrag 20€ p.P.)
Veranstaltungsort: Hotel Nou Romá, Dénia

Das EKD Tourismuspfarramt lädt während der Sommermonate in Dénia zum Frühstückstreff mit Pfarrer ins Guiseppe al Porto, im Balearia-Gebäude im Hafen von Dénia.
Parkmöglichkeiten bestehen auf dem Balearia Parking P2 (die Kosten werden vom Restaurant erstattet).
Gemeinsam reden über Gott und die Welt in gemütlicher Runde!
Schauen Sie doch einmal vorbei!
Veranstaltungsort: EKD Tourismuspfarramt, Dénia

Tapas-Tour: Entdecken Sie mit uns die Welt der Tapas in Dénia
Erhalten Sie Tipps und Ideen für ihre nächsten Restaurantbesuche und Abendunterhaltung.
Ausgangspunkt für unsere Tapas-Tour ist an der alten Lonja am Hafen (Museu de la Mar). Von dort aus geht es in das Fischer-Viertel von Dénia.
Treffpunkt:
Explanada Cervantes, 2 · 03700 Dénia
jeweils dienstags ab 19.00 Uhr
Parkplätze in der näheren Umgebung sind vorhanden.
(Unkostenbeitrag 20€ p.P.)

Wir möchten alle Besucher·innen des EKD Tourismuspfarramtes auf die wichtigsten neuen, ab dem 10. Juli 2021 geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie aufmerksam machen:
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Einreise nach Spanien (siehe unten).
Es besteht keine Ausgangsbeschränkung mehr. Jedoch bemühen sich die Comunidad Valenciana sowie die Kanaren darum, wieder eine Ausgangssperre einführen zu dürfen!
Restaurants, Cafés und Bars dürfen bis 00.30 Uhr ihre Terrassen (max. 10 Personen pro Tisch) und Innenräume (max. 6 Personen pro Tisch) öffnen. In Restaurants darf bis 0.00 Uhr serviert werden! Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen, wenn nicht konsumiert wird.
Nachtclubs können bis 00.30 Uhr geöffnet haben, jedoch ist Tanzen nicht gestattet. In den Innenräumen sind max. 50%, auf den Terassen 100% der zugelassenen Personenzahl erlaubt.
Im öffentlichen Raum wird dringend angeraten weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausnahmen: am Strand, in der freien Natur.
In Geschäften besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen!
Rauchen – auch auf offener Straße – ist nur gestattet, wenn ein Mindestabstand von 1.5m gewahrt werden kann.
Diese Bestimmungen gelten voraussichtlich bis 25.Juli 2021.

Bitte beachten Sie ebenfalls die Hinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:
Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand: 9.07.2021)
Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, […] gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
Schnelltest). Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen (bis 6.000€) geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Da sich die Bestimmungen jederzeit kurzfristig ändern können, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit.