Wir möchten alle Besucher·innen des EKD Tourismuspfarramtes auf die wichtigsten neuen, ab dem 9. Mai 2021, bis voraussichtlich 24. Mai 2021, geltenden Covid-19-Bestimmungen aufmerksam machen:
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Die Ein- und Ausreise in/aus der Comunidad Valanciana ist wieder gestattet. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Einreise nach Spanien, d.h. für die Eineise benötigen Sie einen negativen PCR-Test (max. 72 Stunden alt).
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Die Ausgangsbeschränkung von 00.00 bis 06.00 Uhr bleibt vorerst bestehen.
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Im öffentlichen Raum ist, mit wenigen Ausnahmen, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
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Kinos, Theater, Museen und Konzertsäle dürfen mit 75% der zulässigen Besucher·innen-Zahl öffnen.
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Restaurants und Bars dürfen bis 23.30 Uhr ihre Terrassen (100%) und Innenräume (50%) öffnen (max. 10 Personen) pro Tisch.
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Rauchen ist nur gestattet, wenn ein Mindestabstand von 1.5m gewahrt werden kann.
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Maximal 10 Personen bei Treffen in der Öffentlichkeit oder im Privaten erlaubt.
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Hochzeiten etc. sind mit einer Kapazität von 75% wieder gestattet.
Bitte beachten Sie ebenfalls die Hinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:
Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand: 9.05.2021)
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen (bis 6.000€) geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Da sich die Bestimmungen jederzeit kurzfristig ändern können, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit.